Heft 06/2016 – Ab Seite 211

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SchuldR AT – §§ 242, 312g Abs. 1, 2.Var., 355 ff. BGB
Ausschluss des Widerrufsrechts des Verbrauchers wegen Rechtsmissbrauchs?
BGH (Urteil vom 16.03.2016 – VIII ZR 146/15)

1. Es ist dem freien Willen des Verbrauchers überlassen, ob und aus welchen Gründen er von einem bei einem Fernabsatzgeschäft bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht.
2. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) kommt nur ausnahmsweise – unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers – etwa bei arglistigem oder schikanösem Verhalten des Verbrauchers in Betracht (Bestätigung und Fortführung… [von] BGHZ 183, 235 Rn. 17, 20).
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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