Heft 06/2016 – Ab Seite 213

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SchuldR AT / FamR – §§ 249, 251, 1360, 1615 l BGB
Vorteilsausgleichung bei Unterhaltsschaden wegen unrichtiger anwaltlicher Auskunft
BGH (Urteil vom 16.03.2016 – XII ZR 148/14)

Schließt die Gläubigerin eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt aus § 1615 I Abs. 2 S. 2 BGB aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch ihren Rechtsanwalt über den Fortbestand des Anspruchs bei Eheschließung die Ehe mit einem neuen Partner, kann der Wegfall des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt durch den Anspruch auf Familienunterhalt kompensiert werden.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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