Heft 06/2018 – Ab Seite 230

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SchuldR BT – § 631 BGB
Einordnung eines Vertrags über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain
BGH (Urteil vom 22.03.2018 – VII ZR 71/17)

1. Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.
2. Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören – vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien – nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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