Das Verhalten des Genötigten kann dem Geschädigten in den Fällen der Dreieckserpressung nur zugerechnet werden, wenn zwischen diesen beiden Personen ein ausreichendes Näheverhältnis besteht.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2020, Strafrecht, Heft 06/2020
Heft 06/2020 – Ab Seite 240
1,99 €
Vermögensdelikte- §§ 22, 23, 25, 239a, 240, 242, 249, 250, 253, 255 StGB
Näheverhältnis bei der Dreieckserpressung
BGH (Beschluss vom 08.01.2020 – 4 StR 548/19)
incl. 19% VAT