Heft 06/2023 – Ab Seite 241

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Vermögensdelikte – §§ 263, 266 StGB
Zur Vermögensbetreuungspflicht eines Bankvorstandes
BGH (Urteil vom 25.01.2023 – 6 StR 383/22)

1. Der Vorstand einer Genossenschaftsbank
hat eine Vermögensbetreuungspflicht
im Sinne von § 266 StGB inne.

2. Diese Vermögensbetreuungspflicht ist
derart umfassend, dass auch ein vermögensschädigendes
Verhalten eine Verletzung
dieser Pflicht darstellt, welches auch
durch einen Dritten hätte erfolgen können.

(Leitsätze des Bearbeiters)

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