Heft 07/2017 – Ab Seite 260

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SchuldR AT / BT – §§ 323 Abs. 5 S.2, 346 Abs. 1, 435 S.1, 437 Nr. 2 BGB
Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses bei ausdrücklicher Erklärung der Rechtsmängelfreiheit
BGH (Urteil vom 26.04.2017 – VIII ZR 233/15)

1. Haben die Vertragsparteien in einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug neben einem Gewährleistungsausschluss zusätzlich ausdrücklich die Rechtsmängelfreiheit der Kaufsache zum Gegenstand ihrer Vereinbarung gemacht, gilt der Haftungsausschluss nicht für Rechtsmängel gemäß § 435 BGB, sondern ausschließlich für Sachmängel gemäß § 434 BGB (Fortführung von… BGHZ 170, 86 Rn 30;… NJW 2013, 1733, Rn 15; …NJW 2013, 2749 Rn 19; …BGHZ 207, 349 Rn 9; …NJW 2017, 150 Rn 14).
2. Die bei Gefahrübergang vorhandene und im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung fortbestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in dem Schengener Informationssystem (SIS) zum Zwecke der Sicherstellung und Identitätsfeststellung ist ein erheblicher Rechtsmangel, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (Bestätigung… [von BGH NJW 2017, 1666 Rn 22 = Kiss 2017, 96]).
3. Der Verkäufer eines Kraftfahrzeugs ist redlicherweise gehalten, einen potentiellen Käufer über das Bestehen einer Eintragung des Fahrzeugs in dem Schengener Informationssystem aufzuklären (Bestätigung… [von BGH NJW 2017, 1666 Rn 27 = Kiss 2017, 96]).
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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