Heft 07/2020 – Ab Seite 253

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BGB AT/ErbR – §§ 119 Abs. 2, 1954 Abs. 1 BGB
Anfechtung einer nach behördlicher Empfehlung erfolgenden Erbausschlagung
OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27.01.2020 – I – 3 Wx 167/19)

Ein Erbe, der sich ausweislich seiner wegen vermeintlicher Überschuldung des Nachlasses erklärten Ausschlagung vertiefte Gedanken über die Zusammensetzung des Nachlasses nicht gemacht hat, kann, sofern sich im Nachhinein die Werthaltigkeit herausstellt, seine Erklärung gleichwohl wegen Irrtums über die Zusammensetzung des Nachlasses (Eigenschaftsirrtum) anfechten, wenn seine Entscheidung, die Erbschaft auszuschlagen, auf einer behördlichen Empfehlung (hier von der Gemeinde im Zusammenhang mit einem Absehen wegen unbilliger Härte von einer Kostenersatzforderung für die im Wege der Ersatzvornahme veranlasste Bestattung der Erblasserin gegebene Empfehlung, das Erbe auszuschlagen) beruhte.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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