1. Ein versuchter Heimtückemord setzt voraus, dass der Täter die Vorstellung hat, dass das Opfer bei Versuchsbeginn arglos ist.
2. Will der Täter mehrere Menschen nacheinander töten und ist auch seiner Sicht die Möglichkeit der zweiten Tötung vom Erfolg der ersten Tötung abhängig, so stellt die erste Tötung einen wesentlichen Zwischenakt für das unmittelbare Ansetzen zur zweiten Tötung dar.
3. Sofern die Täter erst jemanden töten und anschließend dessen Gegenstände an sich bringen wollen, stellt dies keine versuchte Nötigung dar, weil Tote nichts mehr dulden können, es also kein abgenötigtes Verhalten geben kann.
(Leitsätze des Bearbeiters)
