Heft 08/2013 – Ab Seite 323

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Vermögensdelikte – § 263 StGB
Schadensbestimmung beim Eingehungsbetrug
BGH (Urteil vom 20.03.2013 – 5 StR 344/12)

Täuscht der Empfänger einer Sachleistung bei einem Eingehungsbetrug über seine Zahlungsbereitschaft, bedarf es für die Bemessung des Schadens regelmäßig keiner von dem ohne Wissens- und Willensmängel vereinbarten Preis abweichenden Bestimmung des Werts der Gegenleistung.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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