Heft 08/2019 – Ab Seite 299

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BGB AT – §§ 199 Abs. 3 S. 1 Nr.1, 204 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 S. 1 BGB
Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Anlegers wegen Verletzung von Aufklärungspflichten
BGH (Urteil vom 21.05.2019 – II ZR 340/18)

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gemäß § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsvertrags.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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