Heft 08/2019 – Ab Seite 303

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SchuldR BT – §§ 677, 687, 812, 21 Abs. 4 WEG
Aufwendungsersatz bei „eigenmächtiger Mängelbeseitigung“ durch Wohnungseigentümer?
BGH (Urteil vom 14.06.2019 – V ZR 254/17)

1. Dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, steht kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von …BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.).
2. Auch wenn der Wohnungseigentümer eine Maßnahme zur Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in der irrigen Annahme durchführt, er habe diese als Sondereigentümer auf eigene Kosten vorzunehmen (hier: Fenstererneuerung), besteht ein solcher Anspruch nicht.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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