Heft 08/2020 – Ab Seite 319

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Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 223, 224, 240, 241, 249, 250, 253, 255 StGB
Anforderungen an die Bereicherungsabsicht einer Erpressung
BGH (Beschluss vom 10.03.2020 – 2 StR 504/19)

Besitz kann ein für die Erpressung ausreichender erstrebter Vermögensvorteil sein. Allerdings nur, wenn ihm ein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zukommt.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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