Für die Tatbestandsverwirklichung bei § 252 StGB ist ein Bezug des Betreffens und des Einsatzes der qualifizierten Nötigungsmittel erforderlich. Dieser fehlt, wenn der Betreffende den Täter aus den Augen verliert und der Genötigte einige Zeit später zufällig auf den Täter trifft.
(Leitsatz des Bearbeiters)