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Heft 08/2025 – Ab Seite 304

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SchuldR AT – §§ 325, 339, 340, 341, 342, 346, 650u BGB
Kein Erlöschen des (verwirkten) Vertragsstrafeanspruchs durch Rücktritt vom Vertrag
BGH (Urteil vom 22.05.2025 – VII ZR 129/24)

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Tritt ein Besteller aufgrund eines ihm in einem Bauträgervertrag vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts wegen nicht termingerechter Fertigstellung eines abnahmereifen
Bauwerks von dem Vertrag zurück, erlischt hierdurch nicht der Anspruch auf Zahlung einer vereinbarten und bereits verwirkten Vertragsstrafe wegen des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)