Heft 09/2013 – Ab Seite 337

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BGB AT / ErbR / ZPO – §§ 130, 2281, 2282 BGB, § 416 ZPO
Zur Formbedürftigkeit der Abgabe einer Willenserklärung und zum Begriff des „Begebungswillens“
BGH (Urteil vom 10.07.2013 – IV ZR 224/12)

1. Die Begebung einer notariellen Anfechtungserklärung nach § 2281 BGB unterliegt nicht dem Beurkundungserfordernis des § 2282 Abs. 3 BGB.
2. Die Beweisregel des § 416 ZPO erstreckt sich auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung auch, wenn ihre Übermittlung noch von einer gesonderten Weisung des Erklärenden abhängen soll (Fortführung… [von BGH] NJW-RR 2006, 847 Rn 13 und… NJW-RR 2003, 384 unter II.).
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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