Heft 09/2013 – Ab Seite 361

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Nichtvermögensdelikte – § 348 StGB
TÜV-Untersuchungsbericht keine öffentliche Urkunde?
OLG Hamburg (Beschluss vom 24.04.2013 – 1 Ss 202/12)

Der TÜV-Untersuchungsbericht stellt trotz der in § 29 Abs. 10 StVZO normierten Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht selbst keine öffentliche Urkunde im Sinne von § 348 Abs. 1 StGB dar. Er ist vielmehr nur eine innerdienstliche Vorbereitungsmaßnahme für die Erteilung der Prüfplakette.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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