Besteht die Möglichkeit stattliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist ein Verhalten, welches eine Straftatbestandsverwirklichung darstellt, grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne einer Rechtfertigung oder Entschuldigung.
(Leitsatz des Bearbeiters)
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Strafrecht AT / Nebenstrafrecht – §§ 25, 27, 32, 34, 35 StGB; § 29a BtMG
Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Möglichkeit staatlicher Hilfe
BGH (Urteil vom 14.12.2023 – 3 StR 185/23)
incl. 19% VAT
Besteht die Möglichkeit stattliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist ein Verhalten, welches eine Straftatbestandsverwirklichung darstellt, grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne einer Rechtfertigung oder Entschuldigung.
(Leitsatz des Bearbeiters)