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Heft 09/2025 – Ab Seite 361

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 25, 211, 212, 216, 221, 223, 224, 323c StGB
Totschlag in mittelbarer Täterschaft bei „Suizidassistenz“
BGH (Beschluss vom 29.1.2025 – 4 StR 265/24)

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1. Sofern ein Suizident sich in einem die Willensfreiheit ausschließenden geistigen Zustand befindet, kann sich der Suizidbegleiter wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft strafbar machen, wenn er die Tatherrschaft inne hat.

2.Für die Bestimmung dieser Tatherrschaft ist immer eine Abwägung der gesamten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.

(Leitsätze des Bearbeiters)