Der bloße Mitbesitz genügt für ein „Sich- Verschaffen“ im Sinne von § 259 StGB nicht, wenn der vermeintliche Hehler nicht selbständig über die Sache verfügen kann.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Strafrecht, Jahrgang 2025, Heft 09/2025
Heft 09/2025 – Ab Seite 366
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 27, 257, 259, 260 StGB
Kein „Sich-Verschaffen“ bei bloßem Mitbesitz
BGH (Beschluss vom 07.05.2025 – 2 StR 4/25)
incl. 19% VAT
