Der Annahme des Verhinderns oder Erschwerens des Löschens des Brandes nach § 306 b Abs. 2 Nr. 3 StGB setzt das Überschreiten einer gewissen Erheblichkeitsschwelle voraus. Dies ist nicht der Fall, wenn trotz des Täterverhaltens, der Brand schnell gelöscht werden konnte.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2013, Strafrecht, Heft 10/2013
Heft 10/2013 – Ab Seite 403
1,99 €
Nichtvermögensdelikte – §§ 212, 223, 224, 303, 305, 306, 306 a, 306 b StGB
Erheblichkeitsschwelle bei der Löschungsverhinderung
BGH (Urteil vom 11.06.2013 – 5 StR 124/13)
incl. 19% VAT