Heft 10/2015 – Ab Seite 400

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ZPO / SchuldR AT – § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 204, 242 BGB
“Großer Schadensersatz“ als Missbrauch des Mahnverfahrens
BGH (Urteil vom 23.06.2015 – XI ZR 536/14)

Die § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO widerstreitende Geltendmachung des ‚großen’ Schadensersatzes, der nur Zug um Zug gegen Herausgabe eines erlangten Vorteils zu gewähren ist, stellt, wenn der Antragsteller entgegen § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bewusst falsche Angaben macht, grundsätzlich einen Missbrauch des Mahnverfahrens dar, der es dem Antragsteller nach § 242 BGB verwehrt, sich auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids zu berufen…
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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