Eine Vertragsstrafenvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers eines Gutscheinblocks (hier: „Schlemmerblock“), die für schuldhaft vorsätzliche Vertragsverstöße von unterschiedlichem Gewicht einen pauschalen Betrag von Euro 2.500,- vorsieht, ist unwirksam, weil sie angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes unverhältnismäßig hoch ist und den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (Fortführung von BGH… NJW 2016, 1230).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2017, Heft 10/2017
Heft 10/2017 – Ab Seite 396
1,99 €
SchuldR AT – §§ 307, 339 BGB
Zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in AGB gegenüber einem Unternehmer
BGH (Urteil vom 31.08.2017 – VII ZR 308/16)
incl. 19% VAT