Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2024, Heft 10/2024
Heft 10/2024 – Ab Seite 400
1,99 €
GesellschaftsR – §§ 1 Abs. 4, 6 Abs. 3 PartGG, § 714 BGB
Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch einen Unbefugten
BGH (Urteil vom 16.07.2024 – II ZR 100/23)
incl. 19% VAT