1. Der Steuerberater ist ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, die Jahresberichte des Bundesfinanzhofs einzusehen.
2. Der Steuerberater darf einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruchs nicht eigenmächtig zurücknehmen
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2014, Heft 11/2014
Heft 11/2014 – Ab Seite 424
1,99 €
SchuldR AT/BT – §§ 280, 665, 675 BGB
Pflichtverletzung eines Steuerberaters bei eigenmächtiger Rücknahme eines eingelegten Einspruchs
BGH (Urteil vom 25.09.2014 – IX ZR 199/2013)
incl. 19% VAT