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Heft 11/2015 – Ab Seite 421

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BGB AT / SchuldR AT / BT – §§ 123 Abs. 1, 138, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1, 313, 434 BGB
Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Spekulation um Bauerwartungsland
OLG Hamm (Urteil vom 26.03.2015 – 22 U 147/14)

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1. Bei dem Verkauf eines Grundstücks, hinsichtlich dessen lediglich die (spekulative) Hoffnung besteht, dass es in Zukunft Bauland werden kann, kann es an der für eine Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB erforderlichen verwerflichen Gesinnung auch dann fehlen, wenn der Kaufpreis nach objektiven Kriterien in einem besonders groben Missverhältnis zum Marktwert des Kaufobjekts steht.
2. Nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls ist der Verkäufer eines unbebauten Grundstücks im Außenbereich, das nicht Bauland ist, ungefragt nicht verpflichtet, darüber aufzuklären, dass das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegt.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)