Heft 11/2021 – Ab Seite 445

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Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 212, 223, 224, 239, 240, 241 StGB
Durch Drohung die Fortbewegungsfreiheit rauben
BGH (Beschluss vom 16.06.2021 – 3 StR 138/21)

Für die Tatbestandsverwirklichung der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB genügt nicht jede Drohung mit einem empfindlichen Übel. Vielmehr muss dafür der Täter mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben gedroht haben.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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