1. Auch wenn der Fahrzeugführer einen Schädigungsvorsatz aufweist, kann noch keine Pervertierung im Sinne der „Pervertierungsrechtsprechung“ bei § 315b StGB angenommen werden. Vielmehr bedarf
es zudem auch die Absicht, das Fahrzeug verkehrsfremd einzusetzen.
2. Diese Absicht fehlt, wenn der Fahrzeugführer den Pkw als Fluchtfahrzeug nutzen will und ein kollisionsfreies Wegfahren anstrebt, auch wenn er eine Kollision und eine damit verbundene Verletzung andere Menschen billigend in Kauf nimmt.
(Leitsätze des Bearbeiters)