Heft 12/2015 – Ab Seite 481

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SachenR / SchuldR BT – §§ 950, 662, 667 BGB
Eigentumserwerb an Tonbändern durch Bespielen? („Kohl-Bänder“)
BGH (Urteil vom 10.07.2015 – V ZR 206/14)

1. Durch das Bespielen eines zum Aufnehmen von Tondokumenten geeigneten und bestimmten Tonbandes allein wird keine neue Sache im Sinne des § 950 Abs. 1 BGB hergestellt.
2. Gegenstand eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB können unabhängig von der Eigentumslage auch Tonbänder sein, die zur Aufzeichnung von Interviews oder vergleichbaren Gesprächen mit dem Auftraggeber verwendet worden sind.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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