Heft 12/2017 – Ab Seite 487

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 24, 212, 223, 224 StGB
Subjektive Betrachtung bei der Bestimmung eines fehlgeschlagenen Versuchs
BGH (Beschluss vom 22.08.2017 – 3 StR 299/17)

Ob ein Versuch fehlgeschlagen ist, bestimmt sich allein nach der Vorstellung des Täters. Ein Rücktritt ist wegen Fehlschlags daher nur ausgeschlossen, wenn der Täter die Tatvollendung mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht – oder zumindest nicht ohne erhebliche zeitliche Zäsur – mehr für möglich hält.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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