1. § 8 Nr. 2 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, wonach die von Nutzern abgegebenen Bewertungen sachlich gehalten sein müssen und Schmähkritik nicht enthalten dürfen, enthält keine vertraglichen Beschränkungen für die Zulässigkeit von Werturteilen in Bewertungskommentaren von Nutzern, die über die deliktsrechtlichen Grenzen wertender Äußerungen hinausgehen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
2. Die Meinungsäußerung „Versandkosten Wucher“ überschreitet die Grenze zur Schmähkritik nicht.
(Leitsatz des Bearbeiters)
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