Der Einsatz einer durch Betrug erlangten Bankkarte und Geheimzahl stellt kein unbefugtes Verwenden von Daten im Sinne von § 263a StGB dar.
(Leitsatz des Bearbeiters)
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 25, 132, 242, 244a, 246, 263, 263a, 265a,266b, 281 StGB
Computerbetrug bei „Falschem-Polizeibeamten-Trick“
BGH (Beschluss vom 14.3.2024 – 5 StR 80/24)
incl. 19% VAT
Der Einsatz einer durch Betrug erlangten Bankkarte und Geheimzahl stellt kein unbefugtes Verwenden von Daten im Sinne von § 263a StGB dar.
(Leitsatz des Bearbeiters)