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Heft 12/2025 – Ab Seite 487

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 211, 223, 224, 226 StGB
Irrtum über das Tatobjekt bei einer Sprengfalle
BGH (Beschluss vom 14.07.2025 – 4 StR 281/25)

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Sofern ein Täter bei dem Verwenden einer Sprengfalle damit rechnet, dass auch eine andere Person, als die anvisierte verletzt werden kann, handelt er auch, wenn tatsächlich eine andere Person verletzt wird, diesbezüglich vorsätzlich.

(Leitsatz des Bearbeiters)