Grundsätzlich erklärt ein Verkäufer bei Kaufpreisverlangen nicht (auch nur konkludent) mit, dass der Kaufpreis auch dem objektiven Wert des Kaufobjektes entspricht.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2015, Strafrecht, Heft 08/2015
Heft 08/2015 – Ab Seite 324
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 263, 266, 267 StGB
Zur Täuschung über die Angemessenheit des Preises bei Immobiliengeschäften
BGH (Urteil vom 20.05.2015 – 5 StR 547/14)
incl. 19% VAT