Der Besteller kann wegen eines Mangels der Werkleistung ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Unternehmer nach Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 215 BGB geltend machen, wenn dieser Mangel bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist in Erscheinung getreten ist und daher ein darauf gestütztes Leistungsverweigerungsrecht in nicht verjährter Zeit geltend gemacht werden konnte.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2016, Heft 01/2016
Heft 01/2016 – Ab Seite 1
1,99 €
BGB AT / SchuldR BT – §§ 215, 634a BGB
Teleologische Reduktion des § 215 BGB?
BGH (Urteil vom 05.11.2015 – VII ZR 144/14)
incl. 19% VAT