Der Bürge verliert das Recht, sich gegenüber dem Gläubiger auf den Ablauf der ursprünglichen Regelverjährung der Hauptforderung zu berufen, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergangenen rechtskräftigen Urteils gegen diesen eine neue 30-ja?hrige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird, und sich der Hauptschuldner erfolglos auf die Einrede der Verjährung berufen hatte (Klarstellung… BGHZ 76, 222).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2016, Heft 11/2016
Heft 11/2016 – Ab Seite 421
1,99 €
BGB AT / SchuldR BT – §§ 197 Abs. 1 Nr. 3, 767, 768 BGB
Verlust der Verjährungseinrede des Bürgen durch Verurteilung des Hauptschuldners?
BGH (Urteil vom 14.06.2016 – XI ZR 242/15)
incl. 19% VAT