Heft 01/2017 – Ab Seite 31

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Strafprozessrecht – §§ 97, 148 StPO
Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen ohne förmlichen Beschuldigtenstatus
LG Hamburg (Beschluss vom 17.08.2016 – 618 Qs 30/16)

Auch Korrespondenz, welcher der Beschuldigte mit seinem Verteidiger bereits vor Eröffnung des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich dessen zugrunde liegender Umstände geführt hat, unterfällt dem Beschlagnahmeverbot aus § 97 StPO.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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