1. Das Ansehen der Bundeswehr kann durch eine Dienstpflichtverletzung bereits dann ernstlich gefährdet werden, wenn die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Verfehlung öffentlich bekannt wird.
2. Das Tragen von Kleidung mit rechtsextremistischen Aufdrucken beim Dienstsport kann eine fristlose Entlassung aus der Bundeswehr rechtfertigen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)