Die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung beurteilt sich grundsätzlich nach deutschem Prozessrecht als der lex fori. In der Abtretung von Erstattungs- und Schadensersatzansprüchen kann jedenfalls dann keine Ermächtigung zur Prozessstandschaft für diese vorbereitende Auskunftsansprüche gesehen werden, wenn für diese lediglich eine Bevollmächtigung vorgesehen ist.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Zivilrecht, Jahrgang 2026, Heft 04/2026
Heft 04/2026 – Ab Seite 132
2,49 €
ZPO / DatenschutzR – § 51 ZPO, Art. 15 DSGVO
Zu den Anforderungen an eine gewillkürte Prozessstandschaft
BGH (Urteil vom 24.02.2026 – VI ZR 430/24)
incl. 19% VAT
