Für die Bestimmung, ob ein Versuch bereits beendet oder nur unbeendet ist, kommt es allein auf die subjektive Vorstellung des Täters an. Diese muss eindeutig ermittelt werden.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2015, Strafrecht, Heft 05/2015
Heft 05/2015 – Ab Seite 193
1,99 €
Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 211, 212, 221, 223, 224, 323 c StGB
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch
BGH (Beschluss vom 17.12.2014 – 2 StR 78/14)
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