Heft 05/2023 – Ab Seite 173

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SchuldR AT – §§ 249 Abs. 2 S.1, 307 Abs. 1 S.2, 398, 422, 425 BGB
Isolierte Abtretung der Forderung gegen einen von mehreren Gesamtschuldner?
BGH (Urteil vom 07.02.2023 – VI ZR 137/22)

1. Zur Wirksamkeit einer isolierten Zession bei Gesamtschulden.

2. Hat der Geschädigte eines Verkehrsunfall sein Schadensgutachten in Auftrag gegeben und mit dem Sachverständigen eine Preis- oder Honorarvereinbarung getroffen, ohne sich der daraus ergebenden Verpflichtung zugleich durch Abtretung eigener Ansprüche auf Ersatz der Sachverständigenkosten an Erfüllungs statt zu entledigen, bildet dies bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung „erforderlichen“ Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB.

(Auszug aus den Amtlichen Leitsätzen des Gerichts)

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