Für den Eintritt eines Vermögensschadens zum Nachteil des Verkehrsunternehmens kommt es nicht darauf an, ob die infolge unbefugter Verwendung von Kreditkarten bereitgestellten Online-Tickets anschließend für Fahrten benutzt wurden. Vielmehr besteht der Vermögensschaden bereits darin, dass das Verkehrsunternehmen, das gegenüber dem berechtigten Kreditkarteninhaber zur Rückbuchung verpflichtet ist, nicht die für die Bereitstellung der Online-Tickets vertraglich geschuldete Gegenleistung erhält.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2021, Strafrecht, Heft 07/2021
Heft 07/2021 – Ab Seite 283
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 263a StGB
Vermögensschaden bei vertraglichem Austauschverhältnis
OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17.12.2020 – 2 RVs 85/20)
incl. 19% VAT