Heft 08/2015 – Ab Seite 317

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SchuldR BT – §§ 812 Abs. 1 S.1, 1.Var., 817 S.2 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG
Bereicherungsrechtlicher Rückforderungsausschluss gemäß § 817 S.2 BGB bei Schwarzarbeit
BGH (Urteil vom 11.06.2015 – VII ZR 216/14)

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23. Juli 2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu (Fortführung von… BGHZ 201, 1).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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