Der Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehensvertrags ist gemäß §§ 767 Abs. 2, 796 Abs. 2 ZPO mit seinem nach § 495 Abs. 1, §355 Abs. 1 und 2 BGB… bestehenden Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn die Bank nach Kündigung des Darlehensvertrages ihren Rückzahlungsanspruch in einem mit dem Einspruch nicht mehr anfechtbaren Vollstreckungsbescheid tituliert hat.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2020, Heft 08/2020
Heft 08/2020 – Ab Seite 313
1,99 €
ZPO / SchuldR AT – §§ 767 ZPO, 355, 495 BGB
Zur Präklusion des Widerrufseinwands im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage
BGH (Urteil vom 03.03.2020 – XI ZR 486/17)
incl. 19% VAT