Die Beleidigung eines Polizeibeamten durch einen alkoholisierten Radfahrer (1,49 ‰) gebietet nicht die Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes, insbesondere wenn eine Genugtuung durch einen Strafbefehl erfolgt ist.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2013, Zivilrecht, Heft 10/2013
Heft 10/2013 – Ab Seite 400
1,99 €
SchuldR BT – § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1, 2 GG; § 185 StGB
Schmerzensgeld bei Beleidigung eines Polizeibeamten
LG Oldenburg (Hinweisbeschluss vom 7.2.2013 – 5 S 595/12)
incl. 19% VAT