Heft 10/2015 – Ab Seite 379

1,99 

SKU 102015-379 Kategorien , ,

BGB AT / SchuldR AT / BT – §§ 134, 307 Abs. 1 S.1, Abs. 3 S.1, 675e Abs. 1, 4, 675u
Unwirksamkeit einer Klausel über Buchungspostenentgelte einer Sparkasse
BGH (Urteil vom 28.07.2015 – XI ZR 434/14)

Die unterschiedlos auf sämtliche Buchungen bezogene Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank „Preis pro Posten 0,32 EUR“ ist sowohl nach § 134 BGB i.V.m. § 675e Abs. 1 und 4, § 675u BGB nichtig als auch nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB auch gegenüber Unternehmern unwirksam, weil sie zu deren Nachteil von § 675u BGB abweicht.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte