Heft 11/2019 – Ab Seite 436

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SchuldR BT – §§ 566, 578 Abs. 2 S.1 BGB, § 111 InsO
Reichweite des § 566 BGB bei gesonderter Veräußerung von Gemeinschaftsflächen
BGH (Urteil vom 04.09.2019 – XII ZR 52/18)

Ist dem Mieter gestattet, ein im Eigentum des Vermieters stehendes weiteres Grundstück zu benutzen, das nicht Gegenstand des Mietvertrags ist, tritt bei einer späteren Veräußerung dieses Grundstücks der Erwerber nicht gemäß § 566 Abs. 1 BGB in den Mietvertrag ein.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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