Heft 12/2013 – Ab Seite 487

1,99 

SKU 122013-487 Kategorien , ,

Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 24, 25, 211, 212, 223, 224, 240, 249 StGB
Anforderungen an eine heimtückische Tötung und an einen Rücktritt bei mehreren Beteiligten
BGH (Urteil vom 11.06.2013 – 1 StR 86/13)

1. Von einer für die heimtückische Tötung erforderlichen Arglosigkeit des Opfers kann nicht mehr ausgegangen werden, wenn das Opfer mit dem Täter im Streit liegt, beide sich in dem gleichen gewaltbereiten Milieu bewegen und das Opfer vom Täter aufgefordert wird, mit ihm aus einem Gebäude nach draußen zu gehen, um die Angelegenheit zu klären.
2. Für einen Rücktritt nach § 24 Abs. 2 StGB genügt es nicht, wenn der Täter das blutende und bewusstlose Opfer einfach liegen lässt, in der Annahme, dass es schon noch gefunden werden wird.
3. Für eine Zueignungsabsicht genügt es nicht, wenn der Täter dem Opfer die Sache nur entziehen will.
(Leitsätze des Bearbeiters)

Weitere Hefte