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Prüfungsprotokolle
PRÜFUNGSPROTOKOLLE
Seit Jahrzehnten aktualisieren wir stetig unsere Sammlung der Prüfungsprotokolle. Über nahezu jeden Ihrer Prüfer führen wir Protokollmappen, die Ihnen die Einschätzung Ihres Gegenübers erleichtern. Anhand zahlreicher Gedächtnisprotokolle der von Ihrem Prüfer im Examen bereits in der Vergangenheit geprüften Kandidaten können Sie sich ein Bild über die Persönlichkeit Ihres Prüfers sowie über von ihm präferierte juristische Themen machen. Inhalt der Protokolle sind sowohl persönliche Eindrücke der Kandidaten über die Prüfer, als auch die in den vergangenen Prüfungen diskutierten juristischen Fragestellungen. Um dieses System aufrecht und unsere Protokollmappen aktuell zu halten, werden bei Ausleihe alle Nutzer der Mappen gebeten, neue Gedächtnisprotokolle zu erstellen.
Protokollaus- und abgabe
in Hamburg: montags bis freitags 09.00 – 14.00 Uhr
Unsere wichtigsten Konditionen:
Nur gegen Vorlage der Ladung
Die Ausgabe erfolgt nur einmal pro Prüfungsgruppe. Sprechen Sie sich daher bitte vorher untereinander ab! Die Ausgabe erfolgt nur gegen Vorlage der prüfungsamtlichen Ladung!
Kosten (Pfand und Gebühr)
a) Für die Bearbeitung einer Prüfungsgruppe erheben wir eine in bar zu entrichtende Gebühr von € 40,- pro Prüfer, d.h. im Allgemeinen (bei drei Prüfern) von € 120,-.
b) Für jede Protokollmappe muss eine Sicherheit von € 30,- in bar als Pfand hinterlegt werden (also im Allgemeinen € 90,-). Diese wird nur nach ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Rückgabe der Protokollmappen, spätestens 2 Wochen nach der Prüfung, und Erstellung neuer Gedächtnisprotokolle in 5-facher Ausfertigung zurückgezahlt.
Rückgabe
Die Rückgabe muss spätestens 2 Wochen nach der Prüfung erfolgen. Die selbstgeschriebenen Gedächtnisprotokolle sind jeweils in 5-facher Ausfertigung abzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann die hinterlegte Sicherheit nicht mehr ausgezahlt werden.